Seit der Verschärfung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und der wachsenden öffentlichen Aufmerksamkeit für Arbeitnehmerrechte stehen Kliniken und Pflegeeinrichtungen unter zunehmendem Druck, ihre internationalen Rekrutierungsstrategien transparent und fair zu gestalten.
Was ist faire Anwerbung?
Das Konzept der fairen Anwerbung geht auf die WHO-Empfehlung aus dem Jahr 2010 zurück und wurde 2021 durch den ILO-Leitfaden konkretisiert. Kernprinzipien:
- Keine Gebühren für Arbeitnehmer (Vermittlungskosten trägt der Arbeitgeber)
- Transparente Vertragsbedingungen in der Muttersprache der Fachkraft
- Kein Einbehalten von Dokumenten
- Freier Zugang zu Rechtsberatung
- Kein Abzug von Einreise-, Sprachkurs- oder Unterkunftskosten vom Gehalt
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Das deutsche Recht hat diese Grundsätze weitgehend verankert:
- § 16 MiLoG: Verbot des Einbehaltens von Lohn für Vermittlungskosten
- § 7 AÜG: Transparenzpflichten bei Leiharbeit
- AGB-Kontrolle: Rückzahlungsklauseln für Einarbeitungskosten sind bei Pflegefachkräften streng limitiert
Die Initiative "Faire Anwerbung Pflege Deutschland"
Das Bundesministerium für Gesundheit betreibt die Plattform faire-anwerbung-pflege-deutschland.de, die Standards für seriöse Vermittler definiert. Yand erfüllt alle dort genannten Qualitätskriterien:
- Vollständige Aufklärung der Fachkraft vor Vertragsschluss
- Kein Rückzahlungsmodell zulasten der Fachkraft
- Begleitung nach der Einreise
- Transparente Vermittlungskonditionen gegenüber dem Arbeitgeber
Woran erkennt man unseriöse Anbieter?
- Garantien auf bestimmte Anerkennungsergebnisse
- Vorauszahlungen von der Fachkraft
- Fehlende Informationen zur Einrichtung vor der Zusage
- Druck bei der Entscheidungsfindung
- Keine nachweisbaren Referenzprojekte
„Faire Anwerbung schützt die Fachkraft – und den Ruf der Einrichtung. Unseriöse Vermittlungen enden fast immer in Fluktuation."