Rechtliches 10 Min. Lesezeit 20.05.2026

Visum für Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Ländern: Der komplette Leitfaden 2025

Visum für Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Ländern: Der komplette Leitfaden 2025

Seit der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) 2024 ist Deutschland für qualifizierte Pflegefachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland attraktiver geworden. Für Arbeitgeber bedeutet das: kürzere Wartezeiten, vereinfachte Verfahren – aber auch neue Pflichten.

Die relevanten Visa-Typen im Überblick

1. Nationales Visum D zur Erwerbstätigkeit (§ 18a AufenthG)

Der Standardweg für anerkannte Pflegefachkräfte. Voraussetzungen:

  • Gleichwertiger oder anerkannter Berufsabschluss
  • Konkretes Arbeitsangebot eines deutschen Arbeitgebers
  • Sprachkenntnisse B2 (für direkte Berufsausübung)
  • Keine negativen Einträge

2. Anerkennungsvisum (§ 16d AufenthG)

Ideal für laufende Anerkennungsverfahren: Die Fachkraft reist ein, während das Anerkennungsverfahren noch läuft. Bedingung: Das Verfahren ist bereits gestartet und ein Arbeitgeber liegt vor. Wartezeit verkürzt sich um 3–6 Monate.

3. Chancenkarte / Fachkräftevisum (neu 2024)

Für hochqualifizierte Pflegefachkräfte mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung – ermöglicht Einreise zur Jobsuche ohne festes Stellenangebot.

Wartezeiten 2025 nach Land

  • Tunesien: 4–7 Monate (Botschaft Tunis)
  • Marokko: 5–8 Monate (Botschaft Rabat)
  • Indien: 3–5 Monate (Botschaft Delhi, Chennai)
  • Ägypten: 5–9 Monate (Botschaft Kairo)
  • Algerien: 6–10 Monate (Botschaft Algier)

Hinweis: Wartezeiten variieren stark je nach Saison und Konsulat. Yand koordiniert Terminbuchungen frühzeitig.

Rolle des Arbeitgebers im Visumverfahren

Arbeitgeber sind aktiv eingebunden – sie sind keine passive Partei:

  • Verpflichtungserklärung gemäß § 66 AufenthG (Kostenübernahme bei Rückführung)
  • Arbeitsvertragsangebot mit konkreten Bedingungen (vor Visumantrag)
  • Ggf. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis gegenüber der Ausländerbehörde

Was Yand konkret übernimmt

Yand begleitet den gesamten Visa-Prozess: Dokumentenprüfung, Koordination mit Botschaften, Terminmanagement, Übersetzungen und Kommunikation mit der zuständigen deutschen Ausländerbehörde. Arbeitgeber müssen lediglich die Vertragsunterlagen bereitstellen.

„Das Visum ist kein Hindernis – es ist ein planbarer Prozess. Wer frühzeitig beginnt, hat keine Überraschungen."

— Khusen Iandiev, Gründer Yand Vermittlungsagentur

Khusen Iandiev

Gründer der Yand Vermittlungsagentur. Über 5 Jahre Erfahrung in der internationalen Pflegerekrutierung aus Tunesien, Marokko, Indien, Ägypten und Algerien.

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